Organisatorisches
Öffnungszeiten und Kernzeiten
Die Kindertageseinrichtung ist von Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr und am Freitag von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr geöffnet. Die Kinder sollten die Einrichtung an mindestens vier zusammenhängenden Tagen besuchen. Daher ist eine Buchung von Montag bis Donnerstag möglich. Aus pädagogischen und organisatorischen Gründen kann eine andere Zusammensetzung der Betreuungstage nicht gewählt werden. Bei einer 4-Tage-Woche muss die tägliche durchschnittliche Buchungszeit mindestens 5,25 Stunden und bei einer 5-Tage-Woche 4,25 Stunden betragen. Die Kernzeit in der Kindertageseinrichtung ist vormittags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr.
Buchungsmöglichkeiten
Möglicher Buchungsbeginn | 7:30 | 8:15 | |||
Kernzeit | 8:30-12:30 | ||||
Mögliches Buchungsende | 12:30 | 13:00 | 15:00 | ||
Mo. – Fr. | Mo. – Do. | Mo. – Do. |
Tageweise variable Buchungszeiten sind möglich. In diesem Fall richten sich die Gebühren nach dem sich ergebenden Tagesdurchschnitt.
Die Buchungszeiten werden zu Beginn des Krippenjahres festgelegt. Aus wichtigem Grund sind Buchungsänderungen dreimal pro Betreuungsjahr in Absprache mit der Leitung und nach vorhandenen Kapazitäten möglich.
Monatliche Elternbeiträge
Buchungszeit im Durchschnitt | Benutzungsgebühr Die Benutzungsgebühr beinhaltet bereits Spiel-, Brotzeit- und Getränkegeld, nicht eingerechnet sind die Kosten für das Mittagessen. |
4 - 5 Stunden | 223,00 € |
5 – 6 Stunden | 243,00 € |
6 – 7 Stunden | 274,00 € |
Die Benutzungsgebühr wird für 12 Monate angesetzt. Besuchen zwei oder mehrere Kinder aus einer Familie eine gemeindliche Einrichtung (Krippe, Kindergarten oder Hort), so wird die Benutzungsgebühr für das zweite und jedes weitere Kind um 40.- € ermäßigt, sofern kein Beitragszuschuss gewährt wird. Ausführliche Informationen hierzu kann den Satzungen der Gemeinde Eching entnommen werden.
Tischlein deck dich – Gesunde Ernährung in der Kinderkrippe
Neben dem Frühstück und der Brotzeit am Nachmittag bieten wir täglich ein warmes Mittagessen an. Wir legen großen Wert auf eine gesunde und vielseitige Ernährung, die einen wichtigen Teil für die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes leistet. Bereits im frühen Kindesalter entwickeln sich Ernährungsgewohnheiten, Geschmacksvorlieben und -abneigungen. Sie werden vor allem durch die Familie und das soziale Umfeld geprägt. Daher ist es uns wichtig, die Kinder möglichst früh an gesundes Essen heranzuführen, damit sie die Vielfalt von Lebensmitteln erleben. Es werden kindgerechte und nährstoffoptimierte Mahlzeiten angeboten, die nach den Grundsätzen der DGE (Deutsche Gesellschaft für Ernährung) von der fest angestellten Köchin und Ernährungsberaterin ausgewählt werden. Verschiedene Geschmäcker, Farben und Gerüche wecken die Neugier der Kinder und regen zum Ausprobieren und Entdecken an. Das Speisenangebot ist abwechslungsreich und auf die Bedürfnisse der Kleinen abgestimmt. Lebensmittel werden vorwiegend von regionalen Anbietern bezogen. Ebenso wird beim Einkauf von Lebensmitteln auf saisonale Produkte geachtet. Kinder, die die Kinderkrippe ganztags oder länger als bis 13 Uhr besuchen, müssen Mittagsverpflegung einnehmen. Ein Erwärmen von mitgebrachten Speisen ist nur in besonders begründeten Fällen möglich. Die Kosten und Regelungen können detailliert in den Satzungen nachgelesen werden.
Ferienordnung
Während eines Kinderkrippenjahres ist die Kinderkrippe in der Regel an 30 Kalendertagen geschlossen. Die Schließzeiten werden jeweils zu Beginn des Betreuungsjahres festgelegt und nach Bewilligung durch den Träger, den Eltern frühzeitig mitgeteilt. Bei der Festlegung der Schließtage orientieren wir uns an den Schulferien. Außerdem versuchen wir unsere Schließtage mit den anderen Kindertagesstätten der Gemeinde Eching abzustimmen. Sonn- und Feiertage sowie der 24.12. und 31.12. zählen nicht als Schließtage.
Anmeldungen und Aufnahmebestimmungen
Die Anmeldung zur Aufnahme in die Kinderkrippe erfolgt schriftlich durch die Personensorgeberechtigten. Anmeldetermine können ganzjährig telefonisch oder auch persönlich mit der Einrichtungsleiterin vereinbart werden. Es werden Kinder nach dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zum Eintritt in den Kindergarten aufgenommen.
Aufsichtspflicht
Die Kinderkrippe stellt innerhalb der vereinbarten Betreuungszeit die erforderliche Aufsichtspflicht sicher. Sie beginnt mit der Übergabe der Kinder und endet mit der Abholung. Die Aufsichtspflicht auf dem Weg zur und von der Einrichtung steht in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, Carl Link)
Medikamentenverabreichung
„Müssen bzw. dürfen Erzieherinnen Kindern während des Besuchs in der Kinderkrippe Arzneimittel verabreichen?“ Diese Frage wird uns immer wieder gestellt. Leidet ein Kind unter einer chronischen, also lang anhaltenden Krankheit (z.B. Asthma oder Diabetes), so kann es erforderlich sein, ihm während der Betreuungszeit Medikamente zu geben, soweit dies aus ärztlicher Sicht notwendig ist. Vor der ersten Anwendung muss ein ärztliches Attest im Verbund mit der elterlichen Bevollmächtigung vorgelegt werden. Da das Krippenpersonal nicht medizinisch ausgebildet ist, dürfen Medikamente nur nach schriftlicher ärztlicher Verordnung und zusätzlicher Einweisung durch die Eltern, im Bedarfsfall auch durch den zuständigen Arzt, gegeben werden. Diese Ausnahmeregelung gilt nur für Kinder, deren chronische Erkrankung bestätigt wurde. In allen anderen Fällen kann aus rechtlichen Gründen dem Wunsch nach Arzneimittelgabe (z.B. Antibiotika, Hustensaft, Augentropfen) nicht entsprochen werden, da bei Medikamentenverwechslungen oder Unverträglichkeiten gesundheitliche Folgen für das betreffende Kind nicht auszuschließen sind. Dies gilt auch für Arzneimittel, gleich ob diese verschreibungspflichtig sind oder nicht (einschließlich homöopathische Mittel und Cremes). Ausgenommen sind frei verkäufliche Pflegeprodukte. Falls das Kind krank ist, sollte ein Arzt des Vertrauens hinzugezogen werden. Die Wiederaufnahme des Besuchs sollte erst dann erfolgen, wenn dies aus ärztlicher Sicht vertretbar ist, keine Ansteckungsgefahr mehr besteht und das Kind wirklich ausgeheilt ist. Die Gesundheit der anderen Kinder und des pädagogischen Personals wird durch das umsichtige und verantwortungsbewusste Verhalten der Eltern geschützt.
Masern-Impfpflicht
Seit dem 01. März 2020 gilt für Kinder bei Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen eine Impflicht gegen Masern. Das Gesetz sieht vor, dass Eltern vor der Aufnahme ihres Kindes in die Kinderkrippe nachweisen müssen, dass das Kind gegen Masern geimpft oder bereits immun ist. Ohne ausreichenden Masernschutz oder Immunität darf das Kind nicht in die Kindertagesstätte aufgenommen werden. Die Impfung bzw. das Fehlen der Impfung muss durch den Eintrag im gelben Kinderuntersuchungsheft, den Impfausweis oder durch eine ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation (gesundheitliche Gründe) nachgewiesen werden (§ 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz IfSG).
Das kleine Kinderkrippen-ABC
Lieber Leser, hast du schon gewusst, dass..
- ich mich in der Gruppe nur wohl fühlen kann, wenn ich regelmäßig in die Krippe gehe?
- meine Eltern anrufen oder Bescheid geben, wenn ich einmal nicht komme?
- alle meine Kleidungsstücke und Schuhe beschriftet sein sollen?
- ich viel Wechselkleidung brauche, die immer wieder ergänzt und der Jahreszeit entsprechend angepasst werden soll?
- ich nur im Garten spielen kann, wenn ich witterungsentsprechende und bequeme Spielkleidung habe?
- ich Vieles selber machen will und deshalb praktische Anziehsachen zum selbständigen An- und Ausziehen brauche?
- ich in der Kinderkrippe Windeln, Feuchttücher, Handtuch (Wickelunterlage), Schlafsack, Hausschuhe oder rutschfeste Socken, manchmal auch einen Schnuller, Schmusetier, Flasche und frei verkäufliche Wundschutzcreme brauche?
- meine Eltern regelmäßig Windeln, Feuchttücher, frische Wickelunterlagen und Wechselwäsche mitbringen sollen?
- meine Bettwäsche übers Wochenende gewaschen und am Montag wieder mitgebracht werden muss?
- ich mich freue, wenn mich meine Mama oder mein Papa pünktlich abholen?
- ich mich nach der Kinderkrippe beim Krippenpersonal immer persönlich verabschieden muss?